Mit Genugtuung habe ich daher zur Kenntnis genommen, dass der Kanton das Bewilligungsverfahren für den Einbau von Wärmepumpen vereinfachen will und auch die Stadt beim entsprechenden Verfahren Optimierungspotential geortet hat.
Dass der Hauseigentümerverband die Änderung des Energiegesetzes bekämpft, bedeutet nämlich nicht, dass er etwas gegen energetische Sanierungen einzuwenden hätte. Im Gegenteil, seit Jahren empfiehlt er seinen Mitgliedern genau das und bietet praktische Hilfe dabei an. Seine eigene Bauabteilung blickt auf jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet zurück und erarbeitet Lösungen, die den konkreten Verhältnisse optimal gerecht werden. Er kennt daher die Komplexität solcher Vorhaben und kann jede Art von Vereinfachung nur begrüssen.
Überraschend – oder auch nicht – ist allenfalls der Zeitpunkt. Dass Bauen kompliziert ist, wie der Baudirektor gemäss NZZ gesagt haben soll, weiss man schliesslich nicht erst seit gestern. Nicht nur der Hauseigentümerverband hat immer wieder auf Vereinfachung gedrängt. Dennoch ist Bauen nicht nur bautechnisch, sondern bis jetzt auch rechtlich immer anspruchsvoller geworden. Dass eine längst fällige Vereinfachung ausgerechnet kurz vor der Abstimmung vom 28. November thematisiert wird, kann aber selbstverständlich nur Zufall sein. Eine „kundenfreundlichere“ Bauverfahrensverordnung kann ja wohl nicht nur in Kraft gesetzt werden, wenn die Änderung des Energiegesetzes angenommen wird. Gerade falls sie abgelehnt würde, wäre doch jede noch so kleine Massnahme zur Förderung von Wärmepumpen wichtig. Auf Verfahrensvereinfachungen verzichten würden nur schlechte Verlierer.