Der Hauseigentümerverband hat den Entwurf eingehend geprüft. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit, die Nutzung erneuerbarer Energien zu beschleunigen und auch Windenergieanlagen schneller als bisher zu bauen, muss er die Revision in der vorliegenden Form zurückweisen. Die Beschleunigung geht nämlich total zulasten der Rechte der Eigentümer – und zwar auf verschiedenen Ebenen.
Um seiner Position grösseres Gewicht zu verleihen, fordert er seine Mitglieder auf, diese gegenüber dem Regierungsrat ebenfalls schriftlich zu vertreten. In der Mitte dieser Ausgabe finden Sie einen Musterbrief, den Sie einfach unterschreiben und einsenden können. Die Gründe für die Ablehnung werden darin ausführlich dargelegt. Zusammenfassend ist Folgendes festzustellen:
Durch eine Verschiebung von der Nutzungsplanung zur Richtplanung werden die derzeitigen Kompetenzen in die Hoheit von Bund und Kantonen verlagert. Die Stimmberechtigten der Gemeinden beziehungsweise deren Parlamente verlieren dadurch ihre bisherigen Einflussmöglichkeiten.
Die Verhandlungsposition der betroffenen Grundeigentümer wird dadurch massiv geschwächt, dass Kapitalgesellschaften das Enteignungsrecht erteilt werden kann. Wer kann schon frei verhandeln, wenn im Hintergrund stets die Enteignung droht?
Windkraftanlagen sind eine dauernde Lärmquelle. Sie verschlechtern die Wohnqualität, wenn nicht gar die Gesundheit der Betroffenen. Wertminderungen der Liegenschaften sind unausbleiblich. Eine Entschädigung ist aber nicht vorgesehen.
Setzen auch Sie sich gegen die drohende Schmälerung der Eigentümerrechte ein. Senden Sie den Brief an das Amt für Raumentwicklung.
Weitere Informationen unter
https://www.zh.ch/de/planen-bauen/raumplanung/richtplaene/kantonaler-richtplan/laufende-verfahren/oeffentliche-auflage.html